Consulting
Wesentlicher Teil der Architektenleistungen bilden in der Regel Beratungsleistungen, sehr oft im Vorfeld der eigentlichen Planungstätigkeit, gelegentlich aber auch nach Abschluss der Architektenleistungen, für eigene oder auch fremde Planungen.
Als reine Consulting-Leistungen (ohne Planung) bieten wir folgende Teilleistungen an:
Bedarfsplanung
Die Bedarfsplanung nach DIN 18205 sieht die umfassende Beratung als Entscheidungsgrundlage für mögliche Bau-
maßnahmen vor. Im Rahmen der Bedarfsplanung werden Bedürfnisse, Ziele und die Vorgaben (Investitionsmittel, in-
und externe Rahmenbedingungen) des Bauherrn und wichtiger Beteiligter ermittelt, analysiert und in einem Bedarfsplan
schriftlich aufgestellt.
Ein Ergebnis der Bedarfsplanung kann ein schriftlich formuliertes Raumprogramm sein.
Investmentplanung
Die Investitionsplanung berücksichtigt anhand einer „Projektentwicklerrechnung“, Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Finanzierungskosten, das Grundstück, Gebühren etc.
Sie kann bei einer gewerblichen Immobilie einen Ertrag ermitteln und damit die Grundlage für die Investitionsentscheidung des Bauherrn liefern.
Die Berechnungen erfolgen mithilfe eines speziellen Computerprogramms.
Wertermittlung
Häufig ist die Entscheidung eines Bauherrn vom Gebäudewert (Altimmobilie) oder auch vom Grundstückswert abhängig.
Hierzu beraten wir gerne.
Controlling
Kann als Leistung im Rahmen des Baumanagements oder ausschließlich Bauherrn beratend und Baustellen begleitend durchgeführt werden. Der Umfang ist individuell abzustimmen.
